Rohrbruch: Wer zahlt Reparatur, Wasserverbrauch, Möbel und Hotel?
Aktualisiert: 25.10.2026
Kurzantwort: Die Reparatur der Leitung und die Schäden am Gebäude zahlt der Eigentümer – in der Regel über seine Wohngebäudeversicherung (Baustein Leitungswasser). Das verlorene Wasser darf ein Vermieter nicht über die Nebenkosten auf Mieter umlegen; Eigentümer bekommen es nur ersetzt, wenn ihre Police „Mehrkosten durch Wasserverlust“ einschließt. Möbel und Hausrat zahlt die eigene Hausratversicherung, Hotelkosten je nach Situation Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Wer den Schaden schuldhaft verursacht hat, haftet selbst – dafür gibt es die Privathaftpflicht.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und Ihre Versicherungsbedingungen. Bei Streit helfen der Berliner Mieterverein, die Verbraucherzentrale Berlin oder eine Anwältin/ein Anwalt.
Zuerst: Schaden begrenzen
- Wasser abstellen: Absperrventil der Wohnung oder den Hauptabsperrhahn (meist im Keller am Wasserzähler) schließen.
- Strom in nassen Räumen an der Sicherung abschalten.
- Fotos und Videos machen – Austrittsstelle, nasse Wände, beschädigte Möbel. Defekte Teile aufheben.
- Melden: Mieter sofort an Vermieter bzw. Hausverwaltung (Pflicht nach § 536c BGB), Eigentümer an die Gebäudeversicherung, beide an die Hausratversicherung. Nachbarn unter Ihnen warnen.
- Fachbetrieb rufen: In Berlin dürfen an der Hausinstallation hinter dem Wasserzähler nur Betriebe arbeiten, die im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragen sind. Fragen Sie danach und nach dem Preis vor Arbeitsbeginn.
Wer zahlt was? Die Übersicht
| Kosten | Mietwohnung | Eigentum (Haus / Wohnung) |
|---|---|---|
| Reparatur der Leitung, Wände, Böden, Trocknung, Leckortung | Vermieter, meist über seine Gebäudeversicherung | Eigentümer bzw. WEG (Gemeinschaftseigentum) – Wohngebäudeversicherung, wenn Leitungswasser versichert ist |
| Verlorenes Wasser / höhere Wasserrechnung | Nicht über die Nebenkosten umlagefähig – Vermieter trägt es | Eigentümer; Ersatz nur mit Baustein „Mehrkosten durch Wasserverlust“; Abwasseranteil ggf. bei den Berliner Wasserbetrieben absetzbar |
| Eigene Möbel, Kleidung, Elektrogeräte | Eigene Hausratversicherung; bei Verschulden des Vermieters Schadensersatz von ihm | Eigene Hausratversicherung |
| Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist | Oft Hausratversicherung (begrenzt); dazu Mietminderung | Selbst bewohnt: oft Gebäudeversicherung, sonst Hausrat – je nach Tarif |
| Schaden beim Nachbarn | Ohne Verschulden: Gebäudeversicherung bzw. Hausrat des Nachbarn. Mit Verschulden (z. B. selbst angebohrte Leitung): Privathaftpflicht des Verursachers | |
Wer zahlt den Wasserverbrauch nach einem Rohrbruch?
Das ist die Frage, die nach der Reparatur oft offen bleibt – die Wasserrechnung kommt erst Monate später.
- Mieter: Wasser, das durch einen Rohrbruch oder undichte Leitungen verloren geht, ist kein „Verbrauch“ im Sinne der Betriebskostenverordnung und darf nicht auf Mieter umgelegt werden (u. a. Berliner MieterGemeinschaft, AG Hanau 32 C 209/17). Lässt sich der normale Verbrauch nicht mehr messen, darf der Vermieter ihn pro Person bzw. Haushalt schätzen. Prüfen Sie die nächste Betriebskostenabrechnung: Ein auffälliger Sprung beim Wasser im Jahr des Schadens ist ein Grund für Widerspruch und Belegeinsicht.
- Eigentümer gegenüber den Berliner Wasserbetrieben: Laut Wasserversorgungssatzung zählt auch Wasser, das hinter dem Wasserzähler durch Rohrbrüche verloren geht, als Bemessungsgrundlage – das Trinkwasser zahlen Sie also. Beim Schmutzwasser gibt es eine Chance: Mengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt sind (etwa im Erdreich versickert), werden auf Antrag abgesetzt (§ 3 Abs. 6 Abwassergebührensatzung). Sie müssen den Rohrbruch belegen und schlüssig zeigen, wohin das Wasser geflossen ist (OVG Berlin-Brandenburg, OVG 9 N 217.13) – Rechnung des Installateurs, Fotos und Zählerstände vor und nach dem Schaden sind dafür Gold wert. Wasser, das im Keller abgepumpt und in den Kanal geleitet wurde, ist nicht absetzbar.
- Versicherung: Viele Wohngebäudetarife ersetzen „Mehrkosten durch Wasserverlust“, die das Versorgungsunternehmen nach einem Rohrbruch- oder Frostschaden in Rechnung stellt – oft mit Höchstbetrag. In Basistarifen fehlt der Baustein häufig. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
- Bruch vor dem Wasserzähler: Dieses Wasser wird nicht gezählt. Melden Sie den Schaden dem Entstörungsdienst der Berliner Wasserbetriebe – die Reparatur auf dem Grundstück geht zwar zu Lasten des Eigentümers, vor der Grundstücksgrenze zahlen die Wasserbetriebe.
Mietwohnung: Ihre Rechte nach einem Rohrbruch
- Reparatur und Trocknung muss der Vermieter veranlassen und bezahlen (§ 535 BGB), solange Sie den Schaden nicht verursacht haben.
- Mietminderung (§ 536 BGB) ab dem Zeitpunkt der Meldung, solange Räume nass, laut (Trocknungsgeräte) oder nicht nutzbar sind. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
- Strom für Trocknungsgeräte: Die Geräte laufen meist über Ihren Zähler – lassen Sie Zählerstände bei Beginn und Ende notieren und fordern Sie die Kosten vom Vermieter zurück.
- Selbst beauftragen dürfen Sie nur, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und weiterer Schaden droht; notwendige Kosten können Sie dann nach § 536a Abs. 2 BGB zurückverlangen.
Damit die Versicherung zahlt
- Schaden unverzüglich melden und alles tun, um ihn klein zu halten (Wasser abstellen, trocknen lassen).
- Größere Arbeiten (Wände öffnen, Trocknung) vorher mit dem Versicherer abstimmen. Den Installateur dürfen Sie in der Regel selbst wählen; viele Betriebe rechnen mit Versicherungsschein- und Schadennummer direkt ab.
- Rechnung mit Ursache und Schadenstelle verlangen – „Korrosion an Kupferleitung im Bad“ ist mehr wert als „Reparatur“.
- Frost: In leerstehenden oder unbeheizten Räumen müssen Leitungen entleert oder beheizt werden. Wer das versäumt, riskiert Kürzungen.
- Abwasserrohre außerhalb des Gebäudes sind in vielen Tarifen nur mit Zusatzbaustein versichert.
Was kostet die Reparatur?
Abgerechnet wird meist nach Arbeitszeit plus Material; Berliner Anbieter nennen öffentlich z. B. ab ca. 79 € für die erste Arbeitsstunde. Leckortung, Wandöffnung und Bautrocknung kommen bei verdeckten Leitungen oft hinzu und sind die eigentlichen Kostentreiber. Nachts und am Wochenende gelten Zuschläge – laut Verbraucherzentrale nur auf den Lohnanteil. Lassen Sie sich Preis und Zuschläge vor Arbeitsbeginn nennen.
Weiterlesen: Rohrbruch & Leck in Berlin – Fachbetrieb vermitteln · Rohrreinigung: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter? · Entstörungsdienst der Berliner Wasserbetriebe
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Wer zahlt bei einem Rohrbruch in der Mietwohnung?
Reparatur und Gebäudeschäden zahlt der Vermieter, meist über seine Gebäudeversicherung. Ihre eigenen Möbel ersetzt Ihre Hausratversicherung. Nur wenn Sie den Rohrbruch schuldhaft verursacht haben, haften Sie – dafür springt in der Regel Ihre Privathaftpflicht ein.
Wer zahlt den Wasserverbrauch nach einem Rohrbruch?
Mieter nicht: Leitungsverluste sind kein umlagefähiger Verbrauch, der Vermieter muss sie aus der Betriebskostenabrechnung herausrechnen. Eigentümer zahlen das Trinkwasser selbst, bekommen es aber ersetzt, wenn ihre Gebäudeversicherung Mehrkosten durch Wasserverlust einschließt.
Kann ich in Berlin Abwassergebühren für verlorenes Wasser zurückbekommen?
Ja, wenn das Wasser nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt ist, z. B. weil es im Erdreich versickert ist. Die Berliner Wasserbetriebe setzen solche Mengen auf Antrag ab; Sie müssen den Rohrbruch und den Verbleib des Wassers schlüssig belegen.
Zahlt die Versicherung meine Möbel nach einem Rohrbruch?
Möbel, Kleidung und Geräte sind über die Hausratversicherung versichert, wenn Leitungswasser eingeschlossen ist – auch in der Mietwohnung. Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt Ihren Hausrat nicht.
Wer zahlt das Hotel, wenn die Wohnung nach einem Rohrbruch unbewohnbar ist?
Mieter: häufig die eigene Hausratversicherung, meist für eine begrenzte Zahl von Tagen und mit Tageshöchstsatz; zusätzlich können Sie die Miete mindern. Selbst nutzende Eigentümer: je nach Tarif die Gebäudeversicherung.
Wer ist bei einem Rohrbruch vor dem Wasserzähler zuständig?
Die Berliner Wasserbetriebe – melden Sie den Schaden dem Entstörungsdienst. Vor der Grundstücksgrenze tragen die Wasserbetriebe die Kosten, auf dem Grundstück der Eigentümer.