Rohrreinigung: Rechnung zu hoch – was tun?
Aktualisiert: 26.10.2026
Kurzantwort: Zahlen Sie unter Druck nichts, was Sie nicht verstehen. Verlangen Sie eine prüfbare Rechnung, gleichen Sie sie mit dem vorher genannten Preis ab und zahlen Sie nur den unstrittigen Teil – mit schriftlichem Widerspruch gegen den Rest. Unzulässig sind vor allem Zuschläge auf die Gesamtsumme, Doppelabrechnung nach Metern und Stunden sowie Geräte, die nicht eingesetzt oder nicht nötig waren. Ist der Preis mindestens doppelt so hoch wie üblich, kann Wucher vorliegen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. In Berlin helfen die Verbraucherzentrale Berlin und Anwältinnen/Anwälte; zur Technik kann die Innung SHK Berlin eine Einschätzung geben.
Noch vor Ort: Was Sie jetzt tun können
- Nicht sofort bar zahlen, nur weil der Monteur drängt oder mit „Kosten für den Abbruch“ droht. Bitten Sie um eine Rechnung zur Überweisung. Wird es bedrohlich, dürfen Sie die Polizei (110) rufen.
- Nichts blanko unterschreiben. Auf Arbeitsberichten wird oft nachträglich ergänzt. Schreiben Sie bei Unklarheiten „Preis nicht anerkannt“ bzw. „unter Vorbehalt“ dazu.
- Dokumentieren: Name der Firma, Kennzeichen des Fahrzeugs, Ankunft und Ende der Arbeit, welche Geräte wirklich benutzt wurden (Handspirale? Elektrospirale? Hochdruck? Kamera?). Fotos vom Abfluss vorher und nachher.
- Prüfen, ob der Abfluss wirklich frei ist – mehrmals spülen bzw. Wasser laufen lassen, solange der Monteur noch da ist.
Die Rechnung prüfen: 6 typische Fehler
| Rechnungsposten | Was zulässig ist |
|---|---|
| Nacht-, Wochenend-, Feiertagszuschlag | Zuschläge (auch bis 100 % an Sonn- und Feiertagen) sind möglich – aber laut Verbraucherzentrale nur auf Lohn und lohnabhängige Kosten, nicht auf Material, Fahrzeug, Geräte oder die Gesamtsumme. |
| Meterpreis und Stundenlohn | Entweder nach laufenden Metern oder nach Arbeitszeit. Beides zusammen für dieselbe Arbeit ist eine Doppelberechnung. Prüfen Sie auch, ob die Meterzahl realistisch ist – in einer Wohnung sind es bis zum Fallrohr oft nur wenige Meter. |
| Spezialgeräte (Fräse, Hochdruck, Kamera, „Spezialwagen“) | Nur, was tatsächlich und sinnvoll eingesetzt wurde. Für eine normale Verstopfung reicht meist eine Elektrospirale. Pauschalen wie „Spezialwerkzeug“ ohne Beschreibung sind ein Warnsignal. |
| Arbeitszeit | Beginn und Ende sollten auf der Rechnung stehen. Abrechnung im 15-Minuten-Takt ist üblich; eine volle Stunde für 15 Minuten nur, wenn das vorher vereinbart war. |
| Anfahrt | Einmal pro Einsatz – nicht je Monteur oder für jeden Gang zum Fahrzeug. Wurde „0 € Anfahrt“ beworben, darf sie nicht auftauchen. |
| Chemie, „Spezialflüssigkeit“, Desinfektion | Nur mit Ihrer Zustimmung. Muss angeblich erst etwas „einwirken“ und der Abfluss ist danach noch verstopft, ist die Arbeit nicht erledigt. |
Außerdem gehören auf jede Rechnung: Firmenname und Anschrift (keine reine Handynummer), Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsdatum, Einzelposten und ausgewiesene Mehrwertsteuer. Fehlt das, verlangen Sie eine korrigierte, prüfbare Rechnung.
Was ist ein normaler Preis?
Der Verband Deutscher Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen (VDRK) nennt als ortsübliche Spannen etwa 90–160 € brutto pro Monteurstunde oder 9,50–17,50 € netto pro laufendem Meter (inkl. aller nötigen Leistungen) – zitiert u. a. von einer auf solche Fälle spezialisierten Kanzlei. Für eine einfache Verstopfung nennen Berliner Anbieter öffentlich meist etwa 89–200 €, für Fallrohre 150–300 €. Unsere Übersicht: Richtpreise Rohrreinigung Berlin 2026. Eine Rechnung über 800–1.500 € für ein verstopftes WC ist in aller Regel nicht mehr erklärbar.
Muss ich zahlen, wenn der Abfluss danach noch verstopft ist?
Eine Rohrreinigung ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB): Geschuldet ist der Erfolg, also ein freier Abfluss. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale müssen Sie nur zahlen, wenn die Störung tatsächlich behoben wurde. Lassen Sie dem Betrieb die Chance zur Nachbesserung und setzen Sie dafür schriftlich eine Frist. Anders kann es sein, wenn der Monteur vorher nachvollziehbar erklärt hat, dass z. B. ein Rohrschaden vorliegt, der nur mit anderen Arbeiten zu beheben ist, und Sie trotzdem einen Versuch beauftragt haben.
Kann ich widerrufen?
Für die dringende Reparatur, die Sie selbst ausdrücklich bestellt haben, gibt es kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Zusätzliche Leistungen, die Ihnen vor Ort verkauft wurden und die Sie nicht ausdrücklich angefragt hatten (z. B. ein Wartungsvertrag, eine nicht nötige Kamerainspektion oder Ersatzteile, die für die Reparatur nicht erforderlich waren), können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen – schriftlich, am besten per E-Mail und Einschreiben.
Schon bezahlt? So fordern Sie Geld zurück
- Schriftlich beanstanden: Benennen Sie die strittigen Posten (z. B. „Nachtzuschlag auf Material“, „Doppelabrechnung Meter + Stunden“, „Hochdruckspülung nicht durchgeführt“) und fordern Sie den zu viel gezahlten Betrag mit Frist (meist 14 Tage) zurück.
- Wucher prüfen lassen: Liegt der Preis beim Doppelten des Üblichen oder darüber und wurde eine Notlage ausgenutzt, kann der Vertrag nach § 138 BGB nichtig sein. Den Betrag über dem üblichen Preis können Sie dann nach § 812 BGB zurückfordern. Dafür brauchen Sie Belege für den üblichen Preis – Vergleichsangebote oder eine Einschätzung der Innung.
- Kartenzahlung: Haben Sie mit Kreditkarte bezahlt, fragen Sie Ihre Bank nach einem Widerspruch (Chargeback); bei EC-Karte sind die Möglichkeiten begrenzt.
- Beratung holen: Die Verbraucherzentrale Berlin berät zu Handwerker- und Notdienstrechnungen (kostenpflichtig, aber günstig); mit Rechtsschutzversicherung lohnt sich oft eine Anwältin/ein Anwalt.
- Strafanzeige ist sinnvoll, wenn Sie getäuscht oder bedroht wurden (z. B. erfundene Arbeiten, Drängen zur Barzahlung mit Drohungen).
Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?
Liegt die Verstopfung im Hausstrang oder wurde sie nicht von Ihnen verursacht, zahlt in der Regel der Vermieter. Haben Sie selbst beauftragt, weil die Hausverwaltung nicht erreichbar war, können Sie notwendige und angemessene Kosten zurückverlangen – überhöhte Posten aber meist nicht. Mehr dazu: Rohrreinigung: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter?
Beim nächsten Mal: So vermeiden Sie eine Abzocke-Rechnung
- Am Telefon fragen: Anfahrt, Stunden- oder Festpreis, Zuschläge, Zahlungsarten – und ob die Firma in Berlin sitzt.
- Vor Ort vor Arbeitsbeginn den Gesamtpreis oder einen Höchstpreis schriftlich bestätigen lassen.
- Zuerst selbst probieren, was ohne Risiko geht: WC verstopft – was tun? · Abfluss verstopft, Rohrreiniger hilft nicht
- Seriöse Betriebe vorher heraussuchen, z. B. über die Notdienstliste der Innung SHK Berlin.
Transparenz: Rohrhilfe Berlin ist ein Vermittlungsservice und kein Handwerksbetrieb. Den Preis vereinbaren Sie direkt mit dem ausführenden Fachbetrieb – fragen Sie ihn vor Arbeitsbeginn danach. Die Regeln oben gelten für jeden Betrieb, egal wie Sie ihn gefunden haben.
Quellen: Verbraucherzentrale Berlin – Rohrreinigungsunternehmen · Verbraucherzentrale Berlin – Handwerker-Auftrag · § 312g BGB
📞 030 83791119 – Fachbetrieb vermitteln lassenHäufige Fragen
Darf ein Rohrreinigungs-Notdienst auf die ganze Rechnung einen Nachtzuschlag nehmen?
Nein. Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge dürfen laut Verbraucherzentrale nur auf Lohn und lohnabhängige Kosten erhoben werden, nicht auf Material, Fahrzeug oder Geräte.
Muss ich die Rohrreinigung bezahlen, wenn der Abfluss noch verstopft ist?
Grundsätzlich schuldet der Betrieb den Erfolg (Werkvertrag). Ist die Verstopfung nicht beseitigt, müssen Sie nach Auffassung der Verbraucherzentrale in der Regel nicht zahlen. Geben Sie dem Betrieb schriftlich eine Frist zur Nachbesserung.
Muss ich sofort bar bezahlen?
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Verlangen Sie eine prüfbare Rechnung und überweisen Sie den unstrittigen Betrag. Bei Drohungen können Sie die Polizei rufen.
Was ist ein angemessener Preis für eine Rohrreinigung?
Als ortsüblich gelten etwa 90–160 € brutto pro Monteurstunde oder 9,50–17,50 € netto pro Meter (VDRK-Spannen). Für einfache Verstopfungen nennen Berliner Anbieter meist etwa 89–200 €.
Kann ich einen Rohrreinigungs-Auftrag widerrufen?
Die dringende Reparatur, die Sie selbst bestellt haben, nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Zusätzliche, vor Ort verkaufte Leistungen oder nicht nötige Ersatzteile können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Ab wann ist eine Rohrreinigungsrechnung Wucher?
Gerichte sehen ein auffälliges Missverhältnis meist ab etwa dem Doppelten des üblichen Preises. Dann kann der Vertrag nichtig sein und Sie können den überhöhten Betrag zurückfordern. Lassen Sie den Einzelfall von Verbraucherzentrale oder Anwalt prüfen.